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Wie man Beiträge für den FSN leisten kann

Gründungsmitglieder werden alle öffentlichen Partner (lokale und nationale Regierungen) oder privaten Stifter und/oder die Zivilgesellschaft, die dem Fonds. Die Gründungsmitglieder entrichten einen im Einvernehmen mit dem Exekutivausschuss des FSN festgelegten Beitrag.

Die Gründungsmitglieder der Fondation sind Mitglieder des Ehrenausschusses der Fondation und können an den Beratungen des Stiftungsrates teilnehmen. Die Eigenschaft eines Gründungsmitglieds verleiht nicht ipso facto das Stimmrecht bei den Versammlungen des Stiftungsrats. Der Stiftungsrat wird von den Gründungsmitgliedern durch Kooptierung eingerichtet.



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