Wie
man Beiträge für den FSN leisten kann
Gründungsmitglieder
werden alle öffentlichen Partner (lokale und nationale Regierungen)
oder privaten Stifter und/oder die Zivilgesellschaft, die dem
Fonds. Die Gründungsmitglieder entrichten
einen im Einvernehmen mit dem Exekutivausschuss des FSN festgelegten
Beitrag.
Die
Gründungsmitglieder der Fondation sind Mitglieder des Ehrenausschusses
der Fondation und können an den Beratungen des Stiftungsrates
teilnehmen. Die Eigenschaft eines Gründungsmitglieds verleiht
nicht ipso facto das Stimmrecht bei den Versammlungen des Stiftungsrats.
Der Stiftungsrat wird von den Gründungsmitgliedern durch
Kooptierung eingerichtet.
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